Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dem seit langem laufenden Interflora-Verfahren gegen Marks & Spencer entschieden, in dem es um die Abgabe von Angeboten zu geschützten Bedingungen geht, und die Entscheidung ist kein klarer Sieg für beide Parteien. Stattdessen ist es OKs Markenausschreibung, solange die resultierende Anzeige eine Alternative zur Dienstleistung des Markeninhabers bietet und keine Verwässerung, Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionen der Marke verursacht.
Der Fall betraf eine Situation, in der der Einzelhändler Marks & Spencer auf die markenrechtlich geschützten Keywords und Phrasen des Floristennetzwerks, einschließlich Varianten, in Google AdWords in Großbritannien geboten hat. Interflora beschuldigte M&S des unlauteren Handels mit seinen Marken.
Interflora ihrerseits sagt, dass sie von der Entscheidung „begeistert“ ist. In bestimmten Fällen beschränkt sie die Werbung, einschließlich der Versteigerung von markenrechtlich geschützten Keywords:
Wenn ein vernünftiger Internetnutzer über die Herkunft der in der Werbung angebotenen Waren oder Dienstleistungen verwirrt sein könnte.
Wenn es die Fähigkeit des Markeninhabers beeinträchtigt, einen guten Ruf zu wahren oder sich erfolgreich zu bewerben.
Wenn die Anzeige die „Unterscheidungskraft oder den Ruf“ der Marke ungerechtfertigt ausnutzt oder wenn die Werbung die Unterscheidungskraft oder den Ruf beeinträchtigt. Ein Beispiel wäre, wenn die Werbung dazu beitragen würde, die Marke in einen Oberbegriff zu verwandeln.
Die endgültige Entscheidung darüber, ob Marks & Spencer in diesem Fall haftbar ist, wird getroffen, wenn der High Court of the UK das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vollstreckt. Das wird für nächstes Jahr erwartet.
Zuvor hatte der Europäische Generalanwalt empfohlen, keine Markenausschreibungen zuzulassen.
In der Europäischen Union erlaubt Google die Verwendung von Marken als Schlüsselwörter, außer in Fällen, in denen sie „verwirrend über die Herkunft der beworbenen Waren und Dienstleistungen“ wären. Es ermöglicht andere Verwendungen, wie z.B. die Ausschreibung von Keywords und die Abgabe von Angeboten durch Wiederverkäufer für die beworbenen Waren.