Google Ads Werberichtlinien

AllgemeinGoogle Ads 15. März 2023

Google Ads Werberichtlinien

Wenn Sie Ihr Unternehmen über Google bewerben wollen und hierfür Google Ads nutzen, dann dürfen Sie nicht alles schreiben wie Sie wollen. Auch die Textlänge und die Formatierung unterliegen den Werberichtlinien. Verstoßen Sie ein oder mehrmals gegen diese Richtlinien, kann dies schwere Folgen für Sie und Ihre Webseite haben, die Sie bewerben möchten. Daher ist es vor der Erstellung Ihrer Texte wichtig, sich die Werberichtlinien von Google Ads genau anzuschauen und sich hieran auch zu halten. Geprüft werden Ihre Inhalte sowohl von Personen als auch über ein technisches Programm. Wie Sie Ihre Werbung für Ihre Webseite über Google Ads richtig gestalten erfahren Sie im folgenden Artikel.

Wobei handelt es sich um Google Richtlinien?

Hierbei handelt es sich um das vom Suchmaschinenanbieter erstellte Regelwerk, in denen die Anforderungen genau definiert sind, an die sich Werbetreibende, Publisher und Webmaster halten müssen, wenn sie in Google Ads ihr Unternehmen, einen Online-Shop oder Dienstleistungen bewerben wollen. Google hat hierbei das Recht, bei unangemessenem Inhalt oder dem falschen Aufbau Ihrer Werbeanzeige, diese zu löschen oder gar nicht erst zuzulassen. Kommt es häufiger zu Verfehlungen gegen die Richtlinien, hat Google das Recht, Ihr Konto für immer zu sperren.

Verschärfte Richtlinien bei Google Ads

Seit September 2021 gelten bei Google Ads neue Richtlinien, die nochmals verschärft wurden. Daher ist es für Sie als Werbetreibender Ihre Inhalte nochmals genau zu prüfen und zu schauen, ob nicht der ein oder andere Punkt jetzt unter diese Verschärfung fallen könnte. Denn wer sich gegen die Richtlinien widersetzt, ob wissentlich oder auch unwissentlich, der kann mit Strafen rechnen. Alle Ads, die hierbei gegen das Regelwerk von Google verstoßen, sind hiervon betroffen. Das Unternehmen warnt insgesamt viermal, bei denen die ersten drei sogenannte Strikes sind, die Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Texte und Einstellungen zu überprüfen und regelkonform zu ändern. Bei der letzten Warnung kann es dann tatsächlich zu einer endgültigen Kontensperre führen. Die Eröffnung eines zweiten Kontos ist dann oftmals auch nicht mehr möglich.

Erlaubter Aufbau einer Textanzeige bei Google Ads

Eine Textanzeige besteht aus Titel, URL und Zeilen, den sogenannten Beschreibungen sowie aus optionalen Erweiterungen. Bei den genannten Bereichen dürfen Sie die hierfür jeweils festgelegte bestimmte Zeichenzahl nicht überschreiten.

Der Titel Ihrer Anzeige ist wichtig, denn diesen sieht ein potentieller Kunde als erstes. Ihr Angebot können Sie hierbei zwei- oder dreimal bewerben, das heißt, Sie vergeben mindestens zwei und höchsten drei Titelzeilen. Die verschiedenen Titel dürfen jeweils höchstens 30 Zeichen betragen. Die Anzeigentitel werden hierbei durch senkrechte Striche auseinandergehalten. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe in den Werberichtlinien und erfolgt automatisch bei Ausstrahlung, wenn Sie diese bei der Erstellung der Werbeanzeige nicht selbst einsetzen. Im Titel oder auch auf die einzelnen Anzeigentitel verteilt sollten Sie Ihren Slogan sowie Ihren Brandname einbinden. Richten Sie hierbei Ihr Augenmerk auf die „Unique Selling Points“ (USP), denn das Alleinstellungsmerkmal Ihres Unternehmens sollte hier sofort klar erkennbar sein. Nutzen Sie zudem für Ihre Anzeigentitel immer die erlaubte maximale Zahl an Zeichen. Dies bringt Aufmerksamkeit bei den Nutzern, da Ihre Werbeanzeige mehr Platz einnimmt.

Bei der URL können Sie Ihre finale URL angeben sowie zwei Pfad-Felder, die optional nach Ihren Wünschen angehängt werden. Hierbei ist es ideal, wenn die Nutzer hier bereits erkennen können, um welche Zielseite es sich handelt. Diese Pfade können Sie mit Keywörtern bestücken, um direkt einen Hinweis auf Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu geben. Geben Sie die URL allerdings mit einer Unterseite an, dann erscheint nur die finale Haupt-URL ohne weiteren Anhang in der von Google geschalteten Werbung, da der Unterseiten-Anhang automatisch gelöscht wird. Dies bringt für Sie daher keinen Nutzen und sollte direkt bei Erstellung vermieden werden.

Die Zeilen, die sogenannten Beschreibungen im Text müssen weitere Informationen zu Dienstleistung oder Produkt beinhalten. Hierbei muss der Text aus mindestens einer Beschreibung und höchstens drei Beschreibungen bestehen, die jeweils 90 Zeichen lang sein darf. Die einzelnen Beschreibungen werden getrennt voneinander in Absätzen aufgeführt, so dass der potentielle Kunde, der Ihre Werbung liest, einen besseren Überblick über die einzelnen Bereiche erhält. Ein Handlungsaufforderung in einer der Beschreibungen ist hier empfehlenswert.

Optionale Erweiterungen, die Sie einsetzen können enthalten dann Ihren Standort, Telefonnummer, Links oder weitere Informationen,

Werberichtlinien

Wenn Sie die Richtlinien von Google nicht beachten, kann es dazu kommen, dass Ihre Anzeige abgelehnt wird. Hierbei sollten Sie auf die folgenden Punkte unbedingt achten:

Rechtschreibung und Stil

Es ist wichtig, dass Ihr Text stilsicher in Grammatik und Rechtschreibung geschrieben wurde. Erweiterungen und Werbeanzeigen selbst müssen einen Sinn ergeben. Die vorgegeben Zeichenzahlen dürfen Sie nicht überschreiten. Der <> muss unbedingt eingehalten werden, so geben es die Richtlinien vor.

Symbole und Zeichensetzung

Es ist aufgrund der Werberichtlinien verboten, dass Symbole oder Satzzeichen nicht zweckgebunden eingesetzt werden. So dürfen Sie die Rufzeichen zum Beispiel nicht mehr als einmal an einer Stelle verwenden oder Punkte nach jedem Buchstaben mitten in ein Wort setzen. Auch das E am Anfang oder mitten in einem Wort dürfen Sie nicht gegen das Eurozeichen ersetzen. Zeichen, die nicht unterstützt werden oder ungültig sind, hierzu gehören die in Textnachrichten sehr beliebten Emojis, gehören nicht in die Werbeanzeigen bei Google Ads.

Abstände

Auch bei den Abständen gelten für Ihre Textanzeige in den Richtlinien von Google klare Regelungen. Sie dürfen die Leerzeichen nur wie in einem schreibtechnisch ganz normalen Text verwenden. Ein Hinzufügen oder Auslassen der Leerzeichen ist nicht erlaubt. Dies gilt als effekthascherische Verwendung und wird von Google nicht gestattet. Ihre Werbeanzeige wird in einem solchen Fall nicht angenommen und muss dann überarbeitet werden. Daher ist es sinnvoller, diese von Anfang an den Richtlinien gemäß zu erstellen.

Zusätzliche Richtlinien

Die Großschreibung muss regelkonform sein, dass heißt, Sie dürfen nicht ganze Wörter mit großen Buchstaben schreiben oder zum Beispiel bei Verben, die nicht am Satzanfang stehen nicht den ersten Buchstaben groß.

Außerhalb der Erweiterung Ihres Werbetextes darf die Telefonnummer Ihres Unternehmens nicht eingesetzt werden.

Die Erweiterungen dürfen zudem nur ihrem Zweck dienen Sie und Ihr Unternehmen zu finden und gegebenenfalls kontaktieren zu können und keine anderen Inhalte besitzen.

Sie müssen in einer Anzeige zwingend Ihr Unternehmen oder das beworbene Produkt benennen, ansonsten sieht Google hier eine Verschleierung und die Werbeanzeige wird abgelehnt.

Wortgruppen oder Wörter sollten Sie nicht überflüssig wiederholen.

Verbotene Inhalte führen zu Sperrung

Je nachdem, welches Ziel Ihr Unternehmen oder Ihre Dienstleistung verfolgt, kann es zu Beschränkungen im Inhalt Ihrer Werbeanzeige kommen. Gerade auch sinnvolle wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen sind hiervon betroffen. So gibt es sogar Branchen und Themen, die keine Suchmaschinenwerbung schalten dürfen. Hierzu gehören Themen wie Drogen, Waffen, Tabak aber auch andere wie Dokumentenfälschungen, Dienstleistungen aus dem Hacker-Bereich und Spyware. Ebenfalls wird ein Werben mit den Begriffen wie „Covid“ oder „Corona“ in den Google Ads sofort unterbunden.

Haben Sie ein Unternehmen, das sich auf Arzneimittel spezialisiert hat, dann müssen Sie sich zertifizieren lassen, um Ihre Medikamente – allerdings nur beschränkt – bewerben zu können. Begriffe, die einen Bezug zu Medikamenten haben die verschreibungspflichtig sind, dürfen in den meisten Ländern gar nicht verwendet werden. Es gibt eine Liste bei Google, mit in den für die Werbung nicht freigegebenen Substanzen. Diese sind auch nicht erlaubt, wenn eine Rechtmäßigkeit durch Sie als Hersteller, Betreiber oder Verkäufer eines Produkts behauptet wird

Hingegen ist das Werben für Kryptowährung seit August 2021 wieder erlaubt, was sich in den Richtlinien aber auch immer wieder ändern kann.

Verwarnungen oder Abstrafungen

Unter Verwarnungen und Abstrafungen fallen zudem auch die folgenden Inhalte, die Sie in Ihren Werbetexten vermeiden sollten:

 

Unzulässige Inhalte

 

Gefährliche Produkte wie Drogen, Sprengstoff, Munition, Waffen und Tabak dürfen nicht beworben werden. Auch die Dienstleistungen, die sich hieraus ergeben würden sind in den Google Ads gesperrt. Aber auch Produktfälschungen, bei denen markenrechtlich geschützte Waren nachgeahmt werden, werden von Google für die Werbung nicht zugelassen. Unangemessene Inhalte bei denen für Gewalt, Diskriminierung, Intoleranz oder Hass geworben werden soll, sind natürlich verboten. Auch Dienstleistungen oder Produkte, durch die ein unlauteres Verhalten gefördert wird, wie ein Angebot für Ghostwriting beispielsweise für einen Doktortitel oder ähnliches, sowie Anleitungen oder Software für Hacker-Tätigkeiten werden von Google in keiner Weise unterstützt.

 

Unzulässige Praktiken

 

Zu den unzulässigen Praktiken gehören Inhalte, die in die Irre führen oder zusätzlich Malware enthalten. Unzulässige Datenerfassung Dritter, bei denen auf die persönlichen Daten zurückgegriffen wird, nachdem diese Zielseiten angeklickt haben, darf nicht erfolgen. Auch falsche Darstellungen, bei denen die Inhalte der Werbeanzeige sowie der hierzu gehörenden Webseite nicht übereinstimmen werden erkannt und die zugehörigen Konten gesperrt.

Eingeschränkt zulässiger Inhalt

Eingeschränkt zugelassen in den Richtlinien der Google Ads werden Inhalte in denen es um Glücksspiele, Urheberrechte, Alkohol, Pornografie, Medizin und Gesundheit geht. Aber auch verschiedene Marken, Finanzdienstleistungen, politische Inhalte und Themen zu Recht werden genau überprüft. Wollen Sie hierzu eine Werbekampagne einstellen, dann sollten Sie dies sehr genau planen.